Verkehrsregeln für Radfahrer in Malaga

Unter folgendem Link – im Abschnitt „TITULO III“ ab Seite 16 – findet man das Gemeindegesetz (auf Spanisch), das die Nutzung des Fahrrads in der Stadt Malaga regelt: Ordenanza de Movilidad de Málaga

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte aufgeführt, die beim Radfahren in der Stadt zu beachten sind. Die folgende Übersetzung der Regeln dient nur zu Informationszwecken. Malaga Bike Tours übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Fehlinterpretationen der Übersetzung.

Verbreitungsgebiete

Fahrspuren

Radfahrer müssen auf der rechten Seite fahren und dürfen nicht in Fußgängerzonen eindringen.

Begrenzte Fahrspuren auf 30 km/h

In diesen Bereichen passen die Fahrer aller Kraftfahrzeuge ihre Geschwindigkeit an die der Radfahrer an und sollten nie mehr als 30 km/h überschreiten.

Wohngebiete

Wenn Radfahrer in Wohngebieten fahren, müssen sie sich der möglichen Straßennutzung durch andere bewusst sein und ihre Geschwindigkeit an die der Fußgänger anpassen.  Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h darf nicht überschritten werden.

Fussgängerzonen / Gemeinschaftsraum

Einige Fußgängerzonen, z. B. die Promenade östlich der Malagueta und die Alameda Principal, verfügen über einen abgetrennten Bereich für Radfahrer. Fußgänger haben immer Vorrang vor Radfahrern. Radfahrer passen ihre Geschwindigkeit an die der Fußgänger an und halten sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung, wenn sie als Fußgänger ausgewiesene Straßen benutzen. Wenn die gemeinsam genutzte Fläche zu voll ist, müssen die Radfahrer absteigen und zu Fuß gehen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Es ist obligatorisch, mit dem Fahrrad zu fahren, um den Verkehr anderer zu ermöglichen und keine anderen Personen oder Sachen zu schädigen, zu gefährden oder zu stören.

Helme

Unter 16 Jahren müssen Helme getragen werden.

Beleuchtung

Die Beleuchtung muss sowohl nachts als auch bei Durchfahren von Tunneln und bei schlechtem Wetter genutzt werden.

Fahrradparkplatz

Fahrräder sollten auf ausgewiesenen Fahrradabstellplätzen abgestellt werden. Wenn keine vorhanden sind, können Fahrräder in Fussgängerzonen abgestellt werden, solange sie keine Behinderung oder Gefährdung von Fussgängern und/oder anderen Fahrzeugen darstellen.

Es ist gesetzlich untersagt:

  • Radfahren im historischen Zentrum
  • Radfahren auf dem Boulevard in Pedregalejo & el Palo
  • Radfahren in der Bus-/Taxi-Strecke
  • Radfahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen
  • Beförderung von Kindern ab 7 Jahren in Kindersitzen
  • Gespräch auf dem Handy beim Radfahren
  • Kopfhörer beim Radfahren benutzen
  • an nicht genehmigten Wettkämpfen, Rennen etc. teilnehmen.
  • Wheelies oder Riegel an vorbeifahrenden Kraftfahrzeugen
  • Fahren unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol

Malaga Bike Tours & Rentals ist nicht verantwortlich für eventuelle Geldstrafen, die dem Kunden während der Mietzeit des Fahrrads entstehen.